Notizen für Juristen

Summum ius — summa iniuria.

Römisches Rechtssprichtwort

Erklärung(en)

In seinem bemerkenswerten Urteil vom 12. Mai 1998 — 312 O 85/98 — Haftung für Links hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann laut LG nur durch ausdrückliche Distanzierung von allen diesen etwaigen Inhalten verhindert werden.

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Fremdmaterialien

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Bekräftigung

Nach bestem Wissen und Gewissen, Ihr

Roman Eisele


Hinz und Kunz.

K. Hinz, wäre Recht wohl in der Welt?
H. Recht nun wohl eben nicht, Kunz, aber Geld.
K. Sind doch so viele die des Rechtes pflegen!
H. Eben deswegen.

Matthias Claudius, Asmus omnia sua secum portans […] Erster und zweyter Theil, Hamburg: Bode 1775, Seite 47.

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